
Rechtsanwältin Claudia Hauck-Delhey
Frau Rechtsanwältin Hauck-Delhey ist bereits seit über fünf Jahren als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist darüber hinaus Fachanwältin für Strafrecht und damit besonders für den Bereich des Strafrechts qualifiziert.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Marburg und Köln und dem Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Düsseldorf arbeitete sie zunächst in einer anderen auf Strafrecht und Strafverteidigung ausgerichteten Kanzlei um anschließend zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Meurer die Abteilung für Strafverteidigung in der Kanzlei Rechtsanwälte am Weyertor zu führen.
Frau Hauck-Delhey tritt bundesweit vor Gericht auf und vertritt Sie in allen Streitigkeiten im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich der Strafvollstreckung und des Ausländer- und Asylverfahrensrechts.
Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und dem Kölner Anwaltverein, der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des Deutschen Anwaltverein sowie dem Verein deutsche Strafverteidiger.
Insbesondere bei inhaftierten und / oder von Abschiebung bedrohten Mandanten ist Frau Hauck die intensive und umfassende Betreuung wichtig, denn gerade in dieser isolierten und bedrohlichen Situation ist der vertrauensvolle Kontakt zum Anwalt sehr wichtig.
Angesichts der sich ständig verändernden Rechtslage im Asyl- und Ausländerrecht und der für eine erfolgreiche Verteidigung notwendigen Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind regelmäßige Fortbildungen für Frau Hauck-Delhey selbstverständlich. Ihr Anliegen ist, den Mandanten gründlich und umfassend zu informieren, damit gemeinsam Lösungen erarbeitet werden können und somit eine erfolgreiche Verteidigung und Vertretung des Mandanten erfolgen kann. Nur durch eine intensive und gründliche Einarbeitung in den Einzelfall und das umfassende persönliche Gespräch mit dem Mandanten kann eine optimale Verteidigung und Vertretung erreicht werden.
Aber nicht nur die Vertretung im konkreten Fall gehören zur Arbeit eines Strafverteidigers / einer Strafverteidigerin sondern auch die Beachtung der Konsequenzen möglicher Strafverfolgung für den privaten, sozialen, und familiären Bereich des Mandanten. Auch hinsichtlich dieser Bereiche informiert und berät Sie Frau Hauck-Delhey umfassend.
Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen, vieler guter Kontakte zur Justiz, der qualifizierten Kenntnisse in den Fachbereichen Strafrecht und Ausländerrecht und der engen Zusammenarbeit mit Kollegen aus anderen Fachbereichen innerhalb der gemeinsamen Kanzlei kann Ihnen Frau Hauck-Delhey die individuelle Beratung, Vertretung und Verteidigung bieten, die Sie suchen.